Anti-D-Prophylaxe


Wann wird eine Anti-D-Prophylaxe vorgenommen

 

Eine Anti-D-Prophylaxe wird von Medizinern immer dann ins Auge gefasst, wenn bei Ihnen eine Rhesusunverträglichkeit vorliegt oder wenn auf Grund einer vorangegangenen Schwangerschaft die Möglichkeit einer bereits stattgefundenen Rhesussensibilisierung besteht. Die Anti-D-Prophylaxe ist eine Behandlungsmethode und wird empfohlen, wenn beim Antikörpersuchtest (Untersuchung) eine Unverträglichkeit/Sensibilisierung festgestellt wurde.

Rhesusunverträglichkeit und Rhesus-Sensibilisierung

Wenn Sie als werdende Mutter Rhesus-negativ sind und das Kind eine Rhesus-positiv-Ausprägung aufweist, sprechen Mediziner von einer Rhesusunverträglichkeit. Liegt eine solche vor und gelangen zudem Blutzellen des Kindes in den Blutkreislauf der Mutter, kann es passieren, dass die Mutter Antikörper gegen die Rhesus-positiven Blutzellen des Kindes bildet (Rhesus-Sensibilisierung).

In nahezu allen Fällen erfolgt die Rhesus-Sensibilisierung erst während der Geburt. Für das Kind besteht in dann keine Gefahr, jedoch kann es bei einer nachfolgenden Schwangerschaft zu Problemen kommen. Denn liegt Rhesus-Sensibilisierung bei einer nachfolgenden Schwangerschaft vor, führen die bei der vorherigen Schwangerschaft gebildeten Antikörper zu einem Abbau der roten Blutkörperchen beim nachfolgenden Kind. Die Folgen sind schwerwiegend und können von einer einfachen Blutarmut über Krämpfe bis hin zu Missbildungen reichen. Aus diesem Grund wird zur Vorsorge die Anti-D-Prophylaxe empfohlen.

Ablauf der Anti-D-Prophylaxe
 

Bei einem der ersten Arztbesuche wird Ihnen Blut entnommen und ein sogenannter Antikörpersuchtest durchgeführt (weiter Infos zum Antikörpersuchtest finden Sie hier). Stellt der behandelnde Arzt ein Rhesusunverträglichkeit (Rhesus-negativ) bei Ihnen und einen positiven Rhesusfaktor beim Kind fest, wird eine Anti-D-Prophylaxe verordnet - statistisch ist das bei etwa jeder 10. Schwangerschaft der Fall.

Im Rahmen der Anti-D-Prophylaxe wird Ihnen Anti-D-Immunglobulin gespritzt, ein Medikament, das kindliche rote Blutkörperchen mit dem Merkmal D beim Eintritt in den mütterlichen Körper entfernt (bevor sie das Immunsystem aktivieren können). Damit wird verhindert, dass die Rhesus-Sensibilisierung (Bildung von Antikörpern) stattfindet.

Die Rhesus-Prophylaxe wird in zwei Stufen durchgeführt. Zunächst wird Ihnen prophylaktisch in der 28. – 30. Schwangerschaftswoche eine Dosis Anti-D-Immunglobulin gespritzt, welche die Sensibilisierung während der Schwangerschaft verhindert. Sollten Sie nach der Geburt ein rhesus-positives Kindes haben, erhalten Sie eine weitere Dosis Anti-D-Immunglobulin. Diese verhindert, dass eine Sensibilisierung durch D-positives Blut, das während der Geburt in den in Ihren Kreislauf gelangen kann, stattfindet. Das Anti-D-Immunglobulin muss dabei in einem Zeitraum zwischen 2 und 72 Stunden nach der Geburt gespritzt werden.

Wer trägt die Kosten für die Prophylaxe?

Bei der Anti-D-Prophylaxe handelt es sich um eine Untersuchung/Behandlung, die von den gesetzlichen Krankenkassen zu 100 Prozent getragen wird. Sollten Sie in einer privaten Krankenkasse versichert sein, empfiehlt sich ein Anruf beim zuständigen Sachbearbeiter, denn dieser kann Ihnen Auskunft darüber geben, ob die Untersuchung/Behandlung Bestandteil Ihres Vertrages ist oder die Kosten dafür selbst übernommen werden müssen.

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