Formalien rund um die Geburt (1)

 

Formalien rund um die Geburt (1)

 

Kaum ist das Baby auf der Welt, wollen ihm Mama und Papa am liebsten alle Zeit der Welt schenken. Ganz so einfach ist es aber nicht. Denn vor und nach der Geburt stehen einige Behördengänge an. Welche das sind und welche Fristen Sie beachten müssen, haben wir in einem zweiteiligen Special für Sie aufbereitet. Lesen Sie im ersten Teil über die Geburtsurkunde, die Elternzeit und den Kinderfreibetrag.

 

Die Geburtsurkunde

Die Geburtsurkunde ist das wichtigste Dokument. Denn ohne sie kommen Sie bei keinem Amtsgang weiter. Aufgrund der Wichtigkeit sollten Sie die Geburtsurkunde gleich in der ersten Woche nach der Geburt besorgen. Fragen Sie am besten schon im Krankenhaus, ob dieses die Geburt an das örtliche Standesamt meldet. In manchen Fällen stellen die Klinik oder die Hebamme sogar eine Bescheinigung aus, mit der Sie (zusammen mit den Geburtsurkunden der Eltern und der Heiratsurkunde beziehungsweise der Vaterschaftsanerkennung) direkt zum Standesamt gehen können.

 

Beim Standesamt erhalten Sie dann die beglaubigten Geburtsurkunden. Für das finale Dokument müssen Mama und Papa dann nur noch festlegen, welche Namen das Baby tragen soll. Vor- und Zuname werden dann in die Geburtsurkunde eingetragen.
 

Die Elternzeit

Wird die Elternzeit rechtzeitig beantragt, kann die direkt im Anschluss an den Mutterschutz beginnen. Rechtzeitig bedeutet, dass Mama und/oder Papa spätestens sieben Wochen vor der Geburt den Arbeitgeber über die geplante Elternzeit unterrichten müssen. Eine mündliche Erklärung reicht hierbei nicht. Vielmehr sollten die werdenden Eltern gemeinsam mit dem Arbeitgeber die schriftlichen Details wie beispielsweise die Anzahl der zu arbeitenden Stunden oder die Rückkehr an den Arbeitsplatz festlegen.

Der Kinderfreibetrag

Sobald der neue Erdenbürger das Licht der Welt erblickt, leitet das Standesamt die Information an das Einwohnermeldeamt weiter.

 

Die Information ist wichtig, denn nur wenn der Nachwuchs auf der Lohnsteuerkarte eingetragen wurde, können Sie als Eltern vom Kinderfreibetrag profitieren. Da die Meldung jedoch nicht immer reibungsfrei funktioniert, können Sie gern nach einem oder zwei Monaten beim Einwohnermeldeamt nachfragen, ob die Eintragung stattgefunden hat. Und wenn sie beim Einwohnermeldeamt anrufen, nutzen Sie gleich die Chance und beantragen Sie einen Kinderreisepass. Sie benötigen hierfür ein Passbild ihres Kindes.

 

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