Finanzielle Unterstützung in der Schwangerschaft


Finanzielle Unterstützung in der Schwangerschaft

 

Kaum erfährt eine werdende Mutter von ihrer Schwangerschaft, gehen die Sorgen los und erste Fragen drängen sich auf. Schnell rückt dann auch das leidige Thema Geld in den Fokus, denn wenn die Familie wächst, wird auch mehr Geld benötigt. Im Rahmen der Schwangerschaft gibt es eine Reihe an Unterstützungsmöglichkeiten, die eine Schwangere nutzen kann. Nachfolgend finden Sie deshalb einen Überblick zu den wichtigsten Bereichen.
 

Geburtsvorbereitungskurs

Sofern Sie einer gesetzlichen Krankenkasse angehören, übernimmt diese die Kosten für einen Geburtsvorbereitungskurs. Bedingung hierfür ist, dass der Kurs von einer Hebamme geleitet wird. Fragen Sie deshalb vor der Anmeldung unbedingt nach, ob der gewählte Kurs zum Leistungsumfang der Krankenkasse gehört. Bei privat Krankenversicherten ist die Übernahme der Kosten abhängig vom geschlossenen Vertrag. Im Zweifel empfiehlt sich hier ein Anruf beim zuständigen Sachbearbeiter der Krankenkasse, denn dieser wird Ihnen mit Rat und Tat zur Seite stehen.

Die Bezahlung des Geburtsvorbereitungskurses müssen Sie im Übrigen nicht selbst vornehmen, denn Hebammen rechnen selbst mit den Krankenkassen ab. Sollte Ihr Mann Sie beim Kurs begleiten, muss er seinen Anteil selbst bezahlen.

Im Übrigen müssen Sie als Schwangere ihm Rahmen der Schwangerschaftsbetreuung keine Praxisgebühr zahlen.

Mutterschaftsgeld

Das Mutterschaftsgeld erhalten Sie nicht automatisch, da es bei der Krankenkasse beantragt werden muss. Um einen entsprechenden Antrag stellen zu können, ist es notwendig, dass Sie sich von einem Arzt oder Ihrer Hebamme eine Bestätigung des voraussichtlichen Geburtstermins einholen. Sollten Sie weitere Informationen zum Mutterschaftsgeld benötigen, erhalten Sie diese bei Ihrer Krankenkasse.

Medizinische Betreuung
 

Wie auch beim Geburtsvorbereitungskurs übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen grundsätzlich die Kosten für die ärztliche Betreuung sowie alle Hilfeleistungen, die eine Hebamme während der Schwangerschaftsvorsorge und der Geburt übernimmt. Zu dieser Versorgung gehört auch die Bereitstellung von Arznei-, Verband- und Heilmitteln. Darüber hinaus werden auch Kosten für die stationäre Entbindung und die häusliche Pflege (Nachsorge) von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen.


Bei Privatpatienten ist die Kostenübernahme wieder vom Vertrag abhängig und im Zweifel bei der Krankenkasse nachzufragen.

Kinderbetreuung

Nach einer ambulanten Geburt übernehmen die meisten Krankenkassen vorübergehend die Kosten für eine eventuelle Haushaltshilfe. Wie bei den privaten Kassen gilt aber: Erkundigen Sie sich genau, bevor Sie eine Aushilfe einstellen. Oftmals werden auch die Kosten für eine Betreuungsperson für die Geschwister übernommen, dass aber nur, wenn eines der Kinder das siebente Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Sollte Ihr Ehemann unbezahlten Urlaub für die Betreuung nehmen, kann er für diesen einen Ausgleich erhalten.

Familienversicherung

Für Versicherte in einer gesetzlichen Krankenversicherung gilt, dass das Kind grundsätzlich bei Ihnen oder beim Vater des Kindes ohne Zusatzkosten mitversichert werden kann. Als Versicherte in einer privaten Krankenkasse ist es notwendig, dass Sie einen eigenen Vertrag für das Kind abschließen.

Hilfe bei finanzieller Not

Für Frauen, die schwanger sind und darüber hinaus nur ein sehr geringes oder gar kein Einkommen haben, besteht die Möglichkeit, bei der Bundesstiftung "Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens" einen Antrag auf finanzielle Unterstützung zu stellen. Information zur Hilfe können Sie jederzeit bei anerkannten Beratungsstellen wie der Caritas, dem Diakonischen Werk, der Arbeiterwohlfahrt, Pro Familia oder dem Deutschen Familienverband einholen. Die Höhe der finanziellen Hilfe ist unterschiedlich und u.a. abhängig vom tatsächlichen Einkommen bzw. der Anzahl der Kinder.
 
Für Familien, die mehr als 2 Kinder haben und für Alleinerziehende gibt es zudem eine Möglichkeit, Geld von der Landesstiftung "Familie in Not" zu erhalten. Sollten Sie einen Antrag stellen wollen, können Sie diesen bei Verbänden der freien Wohlfahrtspflege sowie bei Sozial-, Jugend- und Gesundheitsämtern einreichen.

Für Selbständige

Sollten Sie eine Schwangerschaft planen und freiwillig der gesetzlichen Krankenversicherung angehören, ist es ratsam, vor der Schwangerschaft, spätestens aber 12 Wochen vor der Entbindung eine Krankentagegeldversicherung abschließen. Die Berechnung des Satzes ist dabei abhängig vom Einkommen und beträgt in der Regel unter 60 Euro. Mit dieser Zusatzversicherung erhalten Sie in den 14 Wochen der Mutterschutzfristen (6 Wochen davor, 8 Wochen danach) ein Mutterschaftsgeld, das der Höhe des Krankengeldes entspricht.

Als privat Krankenversicherte erhalten sie nur selten ein Tagegeld, das die meisten privaten Krankenkassen das Tagegeld vertraglich ausschließen. Oft erhalten Sie lediglich eine Entbindungspauschale von durchschnittlich 75 Euro. Der Verdienstausfall wegen Schwangerschaft und Geburt kann nicht versichert werden. In schwierigen Fällen können Sie notfalls einen Antrag auf „Hilfe in besonderen Lebenslagen" beim Sozialamt stellen.

Falls Sie weniger als drei Jahre selbständig sind und vorher als Angestellte in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben, bietet sich die Option, sich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos zu melden.

Ein Anrecht auf Elterngeld genießen Selbständige nur dann, wenn sie weniger als 30 Stunden pro Woche arbeiten.

Kindergeld steht auch Selbständigen zu. Sie erhalten für das erste, zweite und dritte Kind den gleichen Satz wie gesetzlich Versicherte - 184 Euro pro Monat.

 
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